Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 123BigBags B.V.
Artikel 1. Allgemeine Bestimmungen und Zuständigkeit
§1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Teil von allen durch das Unternehmen 123BigBags B.V., mit Firmensitz Kruiskade 117, 3012 EG Rotterdam, Niederlande, eingeschrieben bei der „Kamer van Koophandel“ unter der Nr. 64360830, nachfolgend zu nennen „123BigBags“, geschlossenen Übereinkünften mit der „Gegenpartei“ (Vertragspartner / Käufer), wobei dieser Vertragspartner in Ausübung seines Berufes und Geschäfts handelt. Diese AGB gelten für jedes Angebot und jede Übereinkunft, für welche 123BigBags diese Bedingungen als zuständig deklariert, solange nicht durch die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen wird.
§2. Die Zuständigkeit anderer Bedingungen, eingebracht durch die Gegenseite, wird ausdrücklich abgewiesen, auch wenn die Gegenseite darauf verweist und diese nicht schriftlich durch 123BigBags abgewiesen wurden.
§3. Nachdem die Gegenseite erstmalig unter der Zuständigkeit der Bedingungen von 123BigBags gekauft hat wird stillschweigend von einer Akzeptanz dieser Bedingungen für alle folgenden Geschäftsbeziehungen, ungeachtet ihrer Art oder eines nicht schriftlich von 123BigBags bestätigten, vergleichbaren Auftrags, ausgegangen.
§4. Auch wenn 123BigBags nicht stets strikte Einhaltungen dieser AGB verlangt bedeutet dies nicht, dass diese Bestimmungen nicht von Zuständigkeit sind oder 123BigBags in irgendeiner Art das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB zu verlangen.
§5. Eventuelle Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich fixiert wurden. Aus dergleichen Abweichungen kann die Gegenseite jedoch keinerlei Rechte für künftige Transaktionen herleiten, es sei denn, die Abweichung wurde ausdrücklich für mehrere Transaktionen vereinbart.
§6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB wegfallen oder ungültig sein bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dennoch vollständig erhalten. 123BigBags und die Gegenseite überlegen sodann gemeinsam, die ungültigen oder weggefallenen Teile durch neue Bestimmungen zu ersetzen, wobei so viel wie möglich auf Zweck und Umfang der ursprünglichen Bestimmungen geachtet werden soll.
§7. 123BigBags hat das Recht, diese AGB einseitig zu verändern.
§8. Alle Vertreter und Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und andere Personen, die einen Auftrag von 123BigBags empfangen haben, genießen -jeder für sich- den selben Schutz und sind berechtigt, die selben Ausschlüsse, Verzichte und Einschränkungen der Haftung für sich in Anspruch zu nehmen welche auch für 123BigBags gelten, resultierend aus diesen AGB und resultierend aus mit 123BigBags geschlossenen Übereinkünften.
§9. Diese Bedingungen gelten ebenso für alle Übereinkünfte, die von Dritten mit 123Bigbags abgeschlossen und ausgeführt werden.
Artikel 2. Angebote, Übereinkunft und Stornierung
§1. Ein Angebot oder eine Preiszusage seitens 123BigBags ist nicht bindend sondern stellt lediglich eine Einladung zu einem Auftrag der Gegenseite dar, es sei denn, das Gegenteil wurde ausdrücklich vereinbart.
§2. Alle in Broschüren, auf der Website oder in Dokumentationen genannten Preise, Gewichte, Abmessungen, Farben und andere Gegebenheiten mit Bezug auf von 123BigBags zu verkaufende Waren und alle Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen von diesen Waren sind freibleibend und gelten als mit vernünftigen Margen angegeben, es sei denn, 123BigBags hat schriftlich das Gegenteil bestätigt. Abweichungen geben der Gegenseite nicht das Recht, den Empfang oder die Bezahlung der Waren zu verweigern oder eine Vergütung für die Abweichung zu verlangen
§3. Angebote von 123BigBags sind freibleibend; sie sind, wenn durch 123BigBags nichts anderes angegeben wurde, 14 Tage gültig. 123BigBags ist an die Angebote nur gebunden wenn die Akzeptanz binnen 14 Tagen durch die Gegenseite schriftlich bestätigt wird. 123BigBags hat das Recht das Angebot zu widerrufen, solange die Gegenseite noch keine Akzeptanz bekundet hat.
§4. Die Angebotspreise von 123BigBags verstehen sich excl. Mehrwertsteuer (BTW) und öffentlicher Abgaben sowie eventueller im Umfang der Übereinkunft anfallenden Kosten, worunter Versand- und Bearbeitungskosten, Ein- und Ausfuhrrechte, Transport- und Lagerkosten, Versicherungen, Umweltsteuern, Beseitigungskosten und Kosten für Qualitätskontrollen, sofern nichts anderes angegeben wurde, fallen.
§5. Eine Übereinkunft zwischen 123BigBags und der Gegenseite bindet 123BigBags nur nachdem diese der Gegenseite schriftlich oder per e-mail bestätigt wurde oder 123BigBags sachlich, durch Lieferung an die Gegenseite, diese erfüllt hat. In diesem Fall gilt die Rechnung ebenso als schriftliche Auftragsbestätigung. §6. Die Gegenseite kann einen durch 123BigBags akzeptierten Auftrag nicht stornieren außer mit schriftlicher Zustimmung von 123BigBags und wird ferner dazu verpflichtet, 123BigBags schadlos von Verlusten, Schäden und Kosten zu stellen, die 123BigBags infolge der Stornierung erleidet oder verursacht.
Artikel 3. Widerrufsbelehrung
§1. Verbraucher können von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht von 60 Tagen Gebrauch machen und alle bei 123BigBags erworbenen Produkte ohne Angabe von Gründen zurückgegeben. Artikel müssen ungeöffnet und unbenutzt sein.
Artikel 4. Preise
§1. Alle von 123BigBags verwendeten Preise verstehen sich in Euro, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen.
§2. Alle Übereinkünfte werden stets auf Basis der zu dem Zeitpunkt des Abschließens gültigen Preise abgeschlossen. Wenn aus irgendeinem Grund nach dem Zeitpunkt des Abschließens bis zur definitiven Auslieferung Preiserhöhungen eintreten behält sich 123BigBags das Recht vor, diese Preisdifferenz an die Gegenseite weiter zu berechnen. Sollte die Preisabweichung mehr als 5% des Rechnungsbetrages darstellen hat die Gegenseite das Recht, den Auftrag zu ändern.
§3. Ein Preis, der zwischen 123BigBags und der Gegenseite vereinbart und als relevant deklariert wurde, basiert auf dem von 123BigBags und seinem Zulieferer vereinbarten Einkaufspreis. Wenn dieser Einkaufspreis durch nicht von 123BigBags zu vertretenden Umständen verändert wird – z.B. durch einen Mangel oder eine Vertragsverletzung seitens des Zulieferers, ist 123BigBags berechtigt derartige Veränderungen an die Gegenseite weiterzugeben und den Kaufpreis entsprechend anzupassen. 123BigBags verpflichtet sich nach bestem Vermögen, sich weitestgehends an den ursprünglichen Preis zu halten.
§4. Eine erstellte Preisaussage verpflichtet 123BigBags nicht zur teilweisen Ausführung des Auftrages gegen einen entsprechenden Teil des vereinbarten Preises.
Artikel 5. Ausführung, Ergänzungen und Veränderung der Übereinkunft
§1. 123BigBags wird die Übereinkunft nach bestem Wissen und Gewissen in Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine gute Verarbeitung sowie nach derzeitigem Stand der Wissenschaft erfüllen.
§2. Soweit für eine gute Ausführung erforderlich hat 123BigBags das Recht, die Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen.
§3. Die Gegenseite hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von 123BigBags für notwendig befundenen Daten und geschäftlichen Sachen, die 123BigBags für die Ausführung der Übereinkunft als notwendig betrachtet, 123BigBags rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Sollten diese 123BigBags nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden hat 123BigBags das Recht, die
Ausführung der Übereinkunft auszusetzen und / oder die aus der Verzögerung entstehenden zusätzlichen Kosten der Gegenseite in Rechnung zu stellen.
§4. 123BigBags ist nicht haftbar zu machen für Schäden jedweder Art, die durch unvollständige und / oder unrichtige Informationen der Gegenseite entstehen, außer 123BigBags hätte sich dieser bewusst sein müssen.
§5. Wenn durch die Vertragsparteien vereinbart wird, die Übereinkunft in Phasen auszuführen, kann 123BigBags die Ausführung von Teilen, die zur folgenden Phase gehören, solange einbehalten, bis die Gegenseite die Resultate der vorangegangenen Phase schriftlich gutgeheißen hat.
§6. Die Gegenseite befreit 123BigBags von eventuellen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Übereinkunft Schaden erleiden und die die Gegenseite zu verantworten hat.
§7. 123BigBags behält sich das Recht vor, kleine Änderungen an der Übereinkunft (wie im Angebot genannt) vorzunehmen ohne als Folge hiervon schadenersatzpflichtig zu sein und / oder ohne dass die Gegenseite das Recht hat, die Übereinkunft zu annullieren oder sich davon zu entbinden.
§8. Eine Änderung und / oder Ergänzung der Übereinkunft durch die Gegenseite ist nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch 123BigBags akzeptiert wird. Änderungen müssen 123BigBags zeitig und schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.
Artikel 6. Liefertermin
§1. Der von 123BigBags genannte Liefertermin ist indikativ und basiert auf den Gegebenheiten, die zum Zeitpunkt des Abschließens der Übereinkunft gültig sind und in dem Maße, in welchem 123BigBags von Dritten abhängig ist auf Grund der Informationen, die diese Dritten an 123BigBags gegeben haben. 123BigBags hält sich so gut wie irgend möglich an den Liefertermin. Ein angegebener Liefertermin ist niemals als absolut fixer Termin zu betrachten.
§2. Die Lieferfrist beginnt, sobald 123BigBags den Auftrag schriftlich oder per e-mail bestätigt hat. Sollte 123BigBags zur Ausführung der Übereinkunft auf Informationen oder Unterlagen seitens der Gegenseite angewiesen sein beginnt die Lieferfrist nach Erhalt aller notwendigen Informationen und Unterlagen, jedoch nicht vor dem Datum der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung.
§3. Sollte der Auftrag danach durch die Gegenseite geändert werden ist 123BigBags nicht länger an die ursprüngliche Übereinkunft und den Liefertermin gebunden.
§4. Die Nichterfüllung des Liefertermins begründet keinen Anspruch der Gegenseite auf Schadenvergütung. In diesem Fall ist die Gegenseite nicht berechtigt, die Übereinkunft zu annullieren oder zu beenden, es sei denn, der Liefertermin wurde insofern überschritten, dass deshalb von der Gegenseite nicht verlangt werden kann, den betreffenden Teil der Übereinkunft einzuhalten. In diesem Fall hat die Gegenseite das Recht zur Annullierung oder Beendigung der Übereinkunft in dem Maße, wie es absolut notwendig ist, vorausgesetzt, dass sie 123BigBags hiervon schriftlich in Kenntnis setzt.
Artikel 7. Lieferung und Risiko
§1. Alle Lieferungen von 123BigBags erfolgen ab Fabrik / Werk an den Transporteur und / oder an die Adresse der Gegenseite. Dies bedeutet, dass das Risiko in dem Moment, da 123BigBags der Gegenseite mitteilt, dass die Waren im Betrieb oder Magazin von 123BigBags zur Verfügung stehen, übergeht. Sofern die Lieferung an die Adresse der Gegenseite erfolgt darf 123BigBags diese, durch die Gegenseite genannte Adresse, so lange als solche betrachten, bis eine neue Adresse mitgeteilt wird.
§2. Die Waren werden auf eine von 123BigBags zu bestimmende Weise transportiert. Erfolgt die Lieferung nicht durch 123BigBags, geht diese auf Rechnung und Risiko der Gegenseite. Die Gegenseite hat für eine Versicherung zu sorgen. Ablieferung erfolgt am Fahrzeug. Die Gegenseite sorgt zusammen mit dem Fahrer des Transportfahrzeugs für das Entladen der Waren. Die Waren gelten in dem Moment als akzeptiert, da sie von der Gegenseite in Empfang genommen sind.
§3. Die Gegenseite ist zur Annahme der Waren verpflichtet. Wenn die Gegenseite die Annahme verweigert ist 123BigBags berechtigt, die Waren auf Rechnung und Risiko der Gegenseite einzulagern. Wenn die Gegenseite die sich bei 123BigBags befindenden Waren trotz Bereitstellung und ungeachtet einer bereits stattgefundenen Bezahlung nicht abnimmt, hat 123BigBags das Recht, diese nach schriftlicher Bekanntmachung für und namens der Gegenseite zu verkaufen. Die Gegenseite bleibt den Rechnungsbetrag zuzüglich Zinsen, Kosten und eventueller Schadenvergütung schuldig, jedoch in einem konkreten Fall vermindert um den erzielten Nettoerlös des Verkaufs an Dritte.
§4. Wenn „Verkauf auf Abruf“ vereinbart wurde ist die Gegenseite verpflichtet, alle Waren binnen 3 Monaten nach Schließen der Übereinkunft vollständig abzurufen, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Abruffrist vereinbart. Wenn die Gegenseite die Lieferung nicht zeitig oder im Ganzen abruft ist 123BigBags berechtigt, die restlichen Waren unverzüglich zu liefern und unmittelbare Bezahlung zu verlangen oder - nach Anmahnung binnen 8 Tagen zu bezahlen – die Übereinkunft einseitig zu beenden und Schadenvergütung zu verlangen.
§5. 123BigBags hat das Recht, die Waren in Teilen zu liefern wenn nicht schriftlich komplette Lieferung vereinbart ist. Bei Lieferung in Teilen wird jede Lieferung als separate Übereinkunft betrachtet wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder sich aus der Art des Auftrags ergibt.
§6. Die Transportkosten gehen zu Lasten der Gegenpartei wenn zwischen den Parteien nicht Franco Lieferung vereinbart ist. Von dem Zeitpunkt, wo die verkauften Waren (oder Teile davon) zur Auslieferung aufgeladen werden trägt die Gegenseite das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die an oder durch diese Waren der Gegenseite oder Dritten entstehen können.
Artikel 8. Lagerung
§1. Wenn Waren bei 123BigBags zur Abholung bereitstehen, werden diese nach Verstreichen der vereinbarten Abholfrist auf Rechnung und Risiko der Gegenseite eingelagert.
§2. Wenn vereinbart ist, dass die Waren durch 123BigBags verwahrt werden, geschieht die Lagerung auf Risiko der Gegenseite. In diesem Fall gilt die Zusendung der Rechnung als Lieferung und Bekanntmachung der Lagerung.
§3. Wenn von der Gegenseite gekaufte Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt von 123BigBags ausgeliefert werden können, lagert 123BigBags diese Waren auf Risiko der Gegenseite ein. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gegenseite.
§4. Die Gegenseite hat die Möglichkeit zum Gebrauch des Abrufs. In diesem Fall kann eine separate Abrufbestellungs-Übereinkunft geschlossen werden.
Artikel 9. Gütezustand (Qualität) und Menge (Quantität)
§1. 123BigBags bürgt nicht dafür, Garantien oder Empfehlungen bezüglich der Qualität der Waren für einen bestimmten Zweck gegeben zu haben. Die Gegenseite muss sich selbst vergewissern, ob die Waren für den von ihr bestimmten Zweck geeignet sind. Hierauf gibt 123BigBags keinerlei Zusicherungen und Garantien.
§2. 123BigBags ist berechtigt, die von der Gegenseite bestellten Mengen anzupassen konform des erstgenannten Minimums an Menge und / oder Verpackungseinheiten.
§3. Die in der Übereinkunft verzeichneten Mengen sind so genau wie möglich angegeben, wobei 123BigBags das Recht hat von der angegebenen, vereinbarten Menge abzuweichen.
§4. Die ausgelieferten Mengen werden von 123BigBags auf dem Lieferschein dokumentiert.
§5. Sollte die Gegenseite nicht binnen maximal 24 Stunden nach Empfang des Lieferscheins eine eventuelle Beschwerde über dieses Lieferdokument bei 123BigBags anzeigen, gilt die auf dem Lieferschein dokumentierte Menge als korrekt angegeben und akzeptiert.
§6. 123BigBags behält sich ausdrücklich das Recht vor, nicht einschneidende Details, die relevant für das Liefergeschäft sind, ohne vorherige Bekanntmachung zu ändern.
§7. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle aufgegebenen Maße annähernd. Wenn die Maßangaben von der Gegenseite geliefert sind, trägt 123BigBags hierfür keinerlei Verantwortung.
§8. Das von der Gegenseite nach Abschluss der Übereinkunft Verändern von Maßangaben bringt mit sich, dass damit zusammenhängende Kosten der Gegenseite von 123BigBags in Rechnung gestellt werden.
Artikel 10. Toleranzen
§1. In Bezug auf die Spezifikationen sind die hierunter aufgeführten Abweichungen, sowohl nach oben als auch nach unten, zulässig. Zur Beurteilung gilt der Mittelwert des Gesamten einer Sorte, Qualität, Farbe und ausgelieferter Menge, als Maßstab. Für andere Spezifikationen, als den hier aufgeführten, sind die bei früheren Lieferungen erlaubten Abweichungen, und Fehlern davon, die gebräuchlichen Abweichungen zulässig. Sofern ein Minimum- oder Maximumwert vereinbart ist, ist eine doppelte Abweichung nach oben respektive nach unten zulässig.
§2. In Bezug auf die Menge gilt, dass 123BigBags ordnungsgemäß ausgeführt hat sofern Abweichungen in der Menge nicht mehr betragen als:
- 5% über oder unter der zugesagten Innenmaßen der Big Bags
- % über oder unter der zugesagten Gewebedichte(gr/qm/Mu)
Artikel 11. Eigentumsvorbehalt
§1. Ungeachtet der verkauften und tatsächlich ausgelieferten Waren geht das Eigentum auf die Gegenseite über wenn diese alle an 123BigBags verschuldeten Beträge bezüglich der Waren, die auf Grund einer Übereinkunft geliefert sind oder geliefert werden müssen, vollständig bezahlt hat. Inbegriffen sind Kaufpreis, eventuelle Zusatzkosten, Zinsen, Steuern und Kosten, die auf Grund dieser AGB oder der Übereinkunft verschuldigt sind. Ebenso gilt Eigentum unter Vorbehalt für alle aus einer Übereinkunft fortlaufenden Verpflichtungen, die 123BigBags gegen die Gegenseite geltend machen kann.
§2. Bevor das Eigentum auf die Gegenseite übergegangen ist ist diese nicht berechtigt, die Waren außerhalb ihrer normalen Geschäftsausübung weiter zu verkaufen, an Dritte zu verleihen und in Gebrauch zu geben, zu verpfänden oder auf irgend eine andere Art zu Gunsten von Dritten zu geben. Bei Missachtung dieses Verbots ist der Kaufpreis, ungeachtet der Bezahlungsvereinbarung, unmittelbar und in voller Höhe verschuldigt.
§3. Die Gegenseite verpflichtet sich die Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert werden, mit der nötigen Sorgfalt und als erkennbarem Eigentum von 123BigBags zu behandeln. Die Gegenseite hat weiterhin zu tun was von ihr redlicherweise erwartet wird um die Eigentumsrechte von 123BigBags sicherzustellen.
§4. Die Gegenseite verpflichtet sich, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu versichern und versichert zu lassen gegen Brand und (Wasser-) Schaden sowie gegen Diebstahl und die Versicherungspolice auf Verlangen 123BigBags zur Einsicht zu geben.
§5. Wenn die Gegenseite mit einer Geldsumme an 123BigBags in Verzug bleibt und / oder ihren Verpflichtungen gegenüber 123BigBags nicht oder unvollständig nachkommt, ist 123BigBags berechtigt alle Waren, die bereits ausgeliefert sind, zurück zu holen. Die Gegenseite ermächtigt 123BigBags alle Waren, auch bereits bezahlte, für einen Betrag gleich der offenstehenden Forderung auf Kosten der Gegenseite wieder in seinen Besitz zu bringen. Die Gegenseite verpflichtet sich hierbei zur Mitwirkung. Verweigert die Gegenseite auch nach Aufforderung ihre Mitarbeit erwirkt 123BigBags unmittelbar zu diesem Zweck eine Geldbuße von €500,00 / Tag , solange diese Übertretung andauert ungeachtet des Rechts seitens 123BigBags, vollständige Schadenvergütung zu verlangen.
§6. Solange 123BigBags Eigentümer der gelieferten Waren ist hat 123BigBags die Gegenseite unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen wann die Waren (oder Teile davon) in Beschlag genommen werden oder Anspruch auf diese erhoben wird. Die Gegenseite hat 123BigBags über den Ort des Verbleibs der Waren, derer 123BigBags Eigentümer ist, in Kenntnis zu setzen.
§7. Im Falle eines Beschlags, einer (vorläufigen) Stundung der Bezahlung oder eines Konkurses hat die Gegenseite etwaige Gerichtsvollzieher, Bevollmächtigte und Kuratoren unmittelbar auf die (Eigentums-) Rechte von 123BigBags hinzuweisen. §8. Die in diesem Artikel genannten Bestimmungen lassen die übrigen Rechte von 123BigBags unberührt.
Artikel 12. Höhere Gewalt
§1. Sollte 123Bigbags seinen Verpflichtungen gegenüber der Gegenseite nicht nachkommen können aus Gründen von Umständen, die außerhalb seiner Macht liegen, werden diese Verpflichtungen für die Dauer des Bestehens dieser Höheren Gewalt aufgeschoben ohne jedwede Verpflichtung zur Schadenvergütung an die Gegenseite.
§2. Wenn die Situation der Höheren Gewalt einen Monat angedauert hat ist 123BigBags berechtigt, den Liefertermin und den Preis an die vorherrschenden Umstände anzupassen oder die Übereinkunft im Ganzen oder teilweise zu beenden ohne dass 123BigBags schadenersatzpflichtig gegenüber der Gegenseite wird. Dies gilt auch, wenn 123BigBags einen Vorteil aus der Situation der Höheren Gewalt ziehen kann.
§3. Unter Umständen außerhalb der Macht von 123BigBags oder Höherer Gewalt versteht sich jeder Umstand, worüber 123BigBags keine Kontrolle hat und wodurch das Nachkommen der Verpflichtungen gegenüber der Gegenseite im Ganzen oder teilweise verhindert wird oder das Nachkommen der Verpflichtungen nicht verlangt werden kann ungeachtet dessen, ob ein derartiger Umstand zum Zeitpunkt des Abschließens der Übereinkunft vorhersehbar war. Zu diesen Umständen gehören auch: Krieg, Kriegsrisiko, Bürgerkrieg, Aufstände, Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Diebstahl, Stromstörung, Internetstörung, Transportverbote oder andere blockierende Maßregelungen von Seiten einer Obrigkeitsinstanz, Streiks und Ausschlüsse von Arbeitnehmern, sit-ins, Verzögerungstaktiken, physische oder wirtschaftliche Transportprobleme, Brand oder andere Zerstörungen, Stagnation oder andere Produktionsprobleme von 123BigBags oder seinen Zulieferern und / oder mit Bezug auf seinen eigenen oder durch Dritte ausgeführten Transport und / oder durch eine vollzogene Maßregelung einer Obrigkeitsinstanz sowie das Fehlen von einer von den Autoritäten zu empfangenen Lizenz oder Genehmigung.
§4. Wenn 123BigBags beim Eintreten der Höheren Gewalt bereits teilweise seine Verpflichtungen erfüllt hat oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommen kann ist 123BigBags berechtigt, den bereits gelieferten sowohl als auch den lieferbaren... [truncated]